Bewährungsstrafe für Menschenhandel

Saarbrücken (dapd). Wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung hat das Landgericht Saarbrücken eine 37-jährige Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verlangt hatte. Die Frau aus Nigeria hatte in der Verhandlung gestanden, gemeinsam mit ihrem Ehemann von 2004 bis 2010 drei Frauen aus ihrem Heimatland nach Deutschland geschleust zu haben. Der Ehemann muss sich in einem separaten Verfahren verantworten, da er zurzeit in England im Gefängnis sitzt.

11.05.2011 dv