Beweise mangelhaft – Rocker frei

Frankfurt (Oder) (dapd). Der brutale Überfall auf vier Rocker vom Juni 2009 in Finowfurt (Barnim) bleibt wohl ohne strafrechtliche Konsequenzen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) sprach zwei 28 Jahre alte Männer aus dem Rockermilieu vom Vorwurf des versuchten Totschlags und der Körperverletzung frei. Es gebe keine Beweise für eine Tatbeteiligung, begründete der Vorsitzende Richter Matthias Fuchs. In einem Rechtsstaat könne es da nur Freispruch heißen. Der Staatsanwalt kündigte an, dass er Revision prüfen werde.

In der Nacht zum 21. Juni 2009 hatte eine Gruppe Maskierter auf der B 167 in Finowfurt mit Baseballschlägern und Macheten ein Fahrzeug attackiert, in dem vier Männer aus dem Umfeld der Rockergruppierung Hells Angels saßen. Drei der Opfer wurden erheblich verletzt. Es sei nur glücklichen Umständen zu verdanken, dass die zustechenden Angreifer keine Blutgefäße trafen, sagte Fuchs. Sonst hätte die Gefahr bestanden, dass die Opfer verbluten.

Die Anklage war davon ausgegangen, dass es sich um eine Auseinandersetzung im Rockermilieu handelte. Die Staatsanwaltschaft klagte zwei Berliner aus dem Umfeld der gegnerischen Rockergruppierung Bandidos MC an und forderte am Montag langjährige Haftstrafen.

Es gebe keinen sicheren Nachweis, dass die Angeklagten am Tatort waren, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die beiden Männer schwiegen im Prozess, und auch die als Zeugen geladenen Opfer sagten entweder nichts oder wollten die Angreifer nicht erkannt haben. Die von der Anklage vorgebrachten Indizien reichten der Kammer als Beweise nicht aus.

24.01.2012 dv