Straßenmusiker zu Tode getreten

Wiesbaden (dapd). Wegen Mordes und schwerer Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Wiesbaden am Montag einen 18- und zwei 17-Jährige zu hohen Jugendstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten im Prozess zugegeben, im März 2011 einen Straßenmusiker in einem Wiesbadener Park mit Tritten attackiert und danach ausgeraubt zu haben. Den Angriff des 18-Jährigen wertete das Gericht als Mord und verhängte gegen ihn acht Jahre und neun Monate Haft. «Die Tat war ein Verbrechen auf niedrigster Stufe», begründete die Vorsitzende Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt das Urteil.

Im Fall der zwei jüngeren Angeklagten befand die Jugendstrafkammer auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge und verhängte sieben Jahre und zehn Monate sowie sechs Jahre und drei Monate Haft. Alle drei Jugendlichen wurden auch wegen besonders schweren Raubs und unterlassener Hilfeleistung verurteilt.

Ihr Opfer am späten Abend des 8. März vergangenen Jahres war ein 45 Jahre alter obdachloser Litauer, der in der Parkanlage «Warmer Damm» nahe dem Wiesbadener Spielkasino Gitarre gespielt hatte.

Die ziellos umherstreifenden Jugendlichen, zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alt, trafen im Park zufällig auf den Mann, schilderte das Gericht den Hergang des Geschehens. Sie sprachen ihn an und rauchten mit ihm eine Zigarette. In der Bauchtasche des Litauers klimperte Geld, die drei verständigten sich darauf, ihn zu überfallen.

«Dabei verabredeten sie, in welcher Reihenfolge jeder treten dürfe», sagte Bäumer-Kurandt. Bei vorangegangenen Überfällen auf wehrlose Menschen hätten die Jugendliche bereits «ein Muster» entwickelt und Methoden, Streit zu provozieren.

Durch die Tritte der drei ging das betrunkene Opfer zu Boden. Der heute 18-Jährige sei dem Litauer dann mehrfach mit den Füßen aufs Gesicht gesprungen, sagte die Richterin. Davon habe er auch nicht abgelassen, als ihn einer der Mittäter habe wegziehen wollen. Der Litauer erlitt mehrfache Schädelfrakturen und erstickte an seinem Blut.

24.01.2012 dv