Big deal? Nein, Rip deal! Und der kostet viel

Eine neue infame Betrugsvariante kommt in Mode - großer e110-Report

München (e110) Rip deal“ – wieder so ein rätselhafter Begriff! Allwissend-Wikipedia klärt auf:

„Der Vorauszahlungsbetrug oder Rip deal (engl. to rip = entreißen, deal = Handel ist die kriminologische Bezeichnung für eine Variante einer betrügerischen Tathandlung.

Die Täter treten als vermeintliche Kreditgeber oder Käufer auf. Das Opfer wird zu einem öffentlichen Platz, etwa einer Bar oder Gaststätte bestellt, wo der Handel abgewickelt werden soll. Dabei machen sich die Täter oft die Verzweiflung der Opfer zunutze, die häufig in finanziellen  Schwierigkeiten stecken und/oder schwer verkäufliche Mobilien oder Immobilien verkaufen wollen oder müssen.“

Der Rip deal in der Praxis
Wie sieht so etwas in der Regel aus? Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz, das Polizeipräsidium Koblenz und die Staatsanwaltschaft Koblenz haben zwei exemplarische Fälle der Ermittlungsgruppe TRUFA, einer Sonderkommission der Koblenzer Polizei protokolliert:

FALL 1
„Im Mai 2010 erstattete Herr H. eine Strafanzeige, nachdem er Mitte Mai in Amsterdam Opfer eines Rip Deals geworden war. Nach der Schilderung des Geschädigten hatte er eine
Immobilie in der Zeitung zum Verkauf angeboten und erhielt den Anruf  eines „Herr van Dahlen“, der im Auftrag eines niederländischen Investors den Kauf zum geforderten Preis zusagte. Vorher müsse man sich jedoch in Amsterdam treffen, um den Kauf näher zu besprechen.

Beim ersten Treffen in Amsterdam war man schnell beim Thema Barzahlung und Zahlungen neben dem eigentlichen Kaufvertrag. Der niederländische Investor, „Herr Golmaal“, nach eigenen Angaben Diamantenhändler in dritter Generation, und der ihn begleitende angebliche Finanzberater, „Herr Pitje“, schlugen nun ein Nebengeschäft in Form eines Geldwechsels vor. Der deutsche Immobilienanbieter solle große Euroscheine gegen kleine Scheine wechseln und erhalte hierfür eine Provision von 20 Prozent.

Das Schwarzgeld muss weg
Als Grund für den Geldwechsel gab Golmaal an, er habe sehr viel Schwarzgeld in großen Scheinen aus dem Diamantenhandel, die er nicht bei einer Bank wechseln wolle. Bei einem zweiten Treffen erhielt der Deutsche tatsächlich 2000 Euro in 500-Euro-Noten und gab dafür den gleichen Betrag in kleinen Euronoten. Nach diesem Tausch kam es zu einem dritten Treffen, bei dem dann 50.000 Euro mit 20 Prozent Gewinn für Herrn H. getauscht werden sollten.

Nachdem der Immobilienverkäufer H. den Betrag von 50.000 Euro in kleinen Scheinen an Golmaal übergeben hatte, erhielt er drei Umschläge mit angeblich 60.000 Euro in 500-Euro-Noten. Noch während Herr H. das Geld nachzählen wollte, flüchtete der angebliche Golmaal mit der Beute von 50.000 Euro. In den Umschlägen befanden sich Kopien von 500-Euro-Scheinen mit der Aufschrift Specimen (Muster).

Aufgrund der Strafanzeige des geschädigten Herrn H. und der nachfolgenden Ermittlungen der TRUFA konnte im Juni 2010 ein deutscher Geschäftsmann davor bewahrt werden, ebenfalls Opfer der Bande um den Betrüger Golmaal zu werden:

FALL 2
Herr R., ebenfalls Anbieter einer Immobilie, konnte zu einer Zusammenarbeit mit der Koblenzer Kripo gewonnen werden. Es kam zu einem ersten Treffen mit Golmaal in Amsterdam, bei dem wieder 2.000 Euro zur Vertrauensbildung gewechselt wurden, 4 mal 500 Euro gegen 2.000 Euro in kleinen Scheinen.

Zugriff beim zweiten Treff
Bei dem zweiten Treffen Anfang Juli konnte die Polizei Amsterdam auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz und in Zusammenarbeit mit der Kripo Koblenz Golmaal und weitere vier Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien auf frischer Tat festnehmen. Wieder hatten die Täter Kopien von 500 Euro-Scheinen in einer „Gesamtsumme“ von rund. 300.000 Euro dabei. Davon sollten 180.000 Euro gegen 150.000 Euro des Geschäftsmannes gewechselt werden, der Rest sollte die Anzahlung für die zu verhandelnde Immobilie sein.

Neben den falschen Geldscheinen konnten bei anschließenden Durchsuchungen rund. 32.000 echte Euro und drei Fahrzeuge beschlagnahmt werden.

Vielleicht gibt’s Geld zurück
Für den Geschädigten H. bestehen nun gute Chancen, dass sein Schaden aus dem beschlagnahmten Vermögen wieder gut gemacht werden kann. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Auslieferung der Verdächtigen beantragt und beabsichtigt Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu erheben.“

Uff! Noch einmal gut gegangen! Morgen lesen Sie bei e110, wie sich jedermann gegen Rip deals wappnen kann.

12.08.2010 dv