Bluttat aus verletzter Eitelkeit: 35-Jähriger verurteilt

Chemitz (dapd-lsc). Für die Tötung seiner Ehefrau muss ein Mann aus Frankenberg 13 Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz verurteilte den 35-Jährigen am Mittwoch wegen Totschlags. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im März 2012 seine von ihm getrennt lebende Frau in sein Haus in Frankenberg lockte, fesselte und ihr dann mit einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser die Kehle durchschnitt. Motiv für die Bluttat sei verletzte Eitelkeit“ des Angeklagten gewesen, sagte die Richterin bei der Urteilsbegründung. Er habe es nicht ertragen können, dass seine Frau den „mutigen Entschluss zur Trennung“ gefasst habe. Auslöser für die Tat sei letztlich eine Anzeige der Frau bei der Polizei wegen mehrfacher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung gewesen.

Auf der Straße verblutet
Die Tat im März 2012 hatte die Menschen in Sachsen erschüttert. Die 32-jährige Mutter hatte sich nach der Attacke auf die Straße geschleppt und war auf der Suche nach Hilfe verblutet. Sie lebte zum Tatzeitpunkt mit den beiden gemeinsamen Kindern im Frauenhaus, wohin sie wenige Wochen zuvor aus Angst vor weiteren Übergriffen geflohen war. Am Tattag hatte sie persönliche Dinge aus dem Haus abholen wollen.

Der Mann, der nach eigenen Angaben als Ladendetektiv arbeitete, hatte die Tat während des Prozesses als einen „schrecklichen Unfall“ dargestellt. Seine Frau habe ihn während des Treffens ausgelacht und gedroht, den Kontakt zu den Kindern zu unterbinden. Daraufhin sei er ausgerastet. An den genauen Tatablauf konnte er sich nicht erinnern.

Entsetzen über Emotionslosigkeit
Die Staatsanwaltschaft sprach von einem „perfiden Plan“, den der 35-Jährige bei der Attacke verfolgte. Er habe einen Schlussstrich unter die Ehe setzen wollen und die Frau deshalb in das gemeinsame Haus gelockt, sagte Staatsanwalt Stephan Butzkies. Nachdem er seine Frau mit Handschellen gefesselt hatte, schlug er mit „besonderer Brutalität“ auf die Mutter seiner Kinder ein und erstach sie schließlich, sagte Butzkies. Diese Emotionslosigkeit habe sich auch im Prozess fortgesetzt, als der Angeklagte etwa beim Betrachten der Bilder seiner toten Frau gegähnt hatte. „So etwas Schauderhaftes habe ich noch nie erlebt“, sagte der Staatsanwalt.

Nach Auffassung des Gerichtes war der Frau die Unberechenbarkeit des Mannes bekannt. Deswegen sei der 35-Jährige nicht wegen Mordes angeklagt gewesen. Die Kinder leben mittlerweile bei ihrem Großvater.

26.09.2012 Ta