Karlsruhe/Stuttgart (dapd-bwb). Der Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft bisher keine belastbaren Hinweise“ dafür ergeben, dass die Angeklagte die Todesschützin beim Buback-Attentat war. Das sagte der stellvertretende Generalbundesanwalt Rainer Griesbaum am Mittwoch auf der Jahrespressekonferenz der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
In dem seit September 2010 laufenden Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart habe es „auch keine tragfähigen Anhaltspunkte“ dafür gegeben, dass die 59-jährige Becker durch eine „schützende Hand“ staatlicher Behörden jahrelang einer Strafverfolgung entzogen worden sei.
Die Bundesanwaltschaft sieht Becker laut Anklage lediglich als Mittäterin beim Anschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter im Jahr 1977 an. Bis heute ist ungeklärt, welches RAF-Mitglied damals die Todesschüsse abfeuerte.
15.12.2011 wel
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