Bußgelder und Strafen: Wichtige Einnahmequelle für soziale Einrichtungen

Erfurt (dpa/th). Von Gerichten verhängte Bußgelder und Geldstrafen haben sich in Thüringen bei vielen Vereinen zu einer wichtigen Einnahmequelle entwickelt. Im Jahr 2013 profitierten einem MDR-Bericht zufolge 790 gemeinnützige Einrichtungen davon. An Hilfseinrichtungen für Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch, Frauenhäuser und den Kriminalitätsopferverband «Weißer Ring» gingen insgesamt mehr als 200.000 Euro. Kirchen und kirchliche Sozialverbände wie die Diakonie erhielten insgesamt rund 138.000 Euro, Fördervereine von Kindergärten und Schulen etwa 120.000 Euro. Der Sender berief sich auf eine Auflistung des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena.

Die laut MDR mit 63.280 Euro höchste Einzelzuwendung ging an das Kinderhospiz in Tambach-Dietharz. Strafgelder sollen nach einer Regelung des Justizministeriums möglichst an Institutionen gehen, die einen Bezug zum Delikt selbst haben, also etwa Gewaltopfer betreuen. Die Richter können selbst entscheiden, wer begünstigt werden soll.

02.02.2015 Ta