Das war doch keine Notwehr…

...sagen die Richter und urteilen drakonisch

Frankfurt/Main (dapd). Für den tödlichen Messerstich an einem jungen Mann im Frankfurter Bahnhofsviertel muss ein 35-Jähriger für neun Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte habe nicht aus Notwehr gehandelt, urteilte das Frankfurter Landgericht. Die tödliche Auseinandersetzung Anfang Mai 2010 hatte großes Aufsehen verursacht, weil das Opfer zwei jungen Frauen zur Seite gestanden hatte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den tödlichen Messerstich eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Verteidigung geht hingegen von einer Notwehrsituation aus und plädierte auf Freispruch für den Angeklagten.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten der Angeklagte und ein Bekannter in der Nacht zum 2. Mai 2010 vor einer Diskothek zwei Frauen belästigt. Das spätere Opfer hatte die Männer daraufhin angesprochen. Es entstand eine Rangelei, in deren Folge der Angeklagte ein Messer zückte und ohne Vorwarnung zustach. Der 21-Jährige starb kurze Zeit später in einem Frankfurter Krankenhaus.

Es ging nicht mehr um die Frauen
Das Gericht musste in den vergangenen Monaten unter anderem klären, inwieweit das Opfer den tödlichen Streit selbst verursacht hatte. Nach der Tat war angenommen worden, der 21-Jährige habe sterben müssen, weil er Zivilcourage gezeigt hatte. Im Prozess stellte sich aber heraus, dass die beiden belästigten Frauen bereits weggegangen waren, bevor es zum tödlichen Streit kam.

07.06.2011 dv