Die Tricks der Ganoven: Beispiele

Falsche „unverbindliche Preisempfehlungen“
Ein Verkäufer in einem Internet-Shop nannte für seine angebotenen Produkte eine Reihe unverbindlicher Preisempfehlungen und setzte das jeweilige Mindestgebot darunter an. Doch die Listenpreise waren überwiegend veraltet. So kostete eine italienische Espresso-Maschine im Laden 750 Euro und wurde im Internet für glatte 1.000 Euro verkauft. Oder eine Kamera: das Mindestgebot für die Auktion stand bei 1.100 Euro, im Laden kostete sie nur 1.049 Euro. Welch ein Schnäppchen! 

Scheinbieter treiben Preis in die Höhe
Der Teilnehmer einer Internet-Auktion interessierte sich für ein Auto. Er steigerte. Mit ihm gab es noch fünf weitere Bieter. Immer höher stieg das Gebot. Innerhalb von fünf Minuten auf das Doppelte des Mindestgebots. Schließlich erhielt er den Zuschlag – was er aber nicht wusste: Die fünf anderen waren nur Scheinbieter, die den Preis in die Höhe trieben. Sie steckten mit dem Auktionator unter einer Decke und gingen kein Risiko ein. Der echte Interessent war der Gelackmeierte und zahlte eine total überzogene Summe.

Betrug auch bei kleineren Beträgen
Nach diesem Prinzip ging ein Anbieter unter dem Pseudonym „Killer Skywalker“ vor. Er bot mehrere aktuelle DVD-Spielfilme an, die für 15 Euro verkauft wurden. Wie bei kleinen Summen üblich, bestand er auf Lieferung gegen Vorkasse. Keiner der Bieter sah einen Spielfilm. Und vermutlich hat sich auch keiner wegen 15 Euro die Mühe gemacht, Anzeige zu erstatten.

Erhöhtes Risiko bei Zahlung auf Rechnung
Ein Internet-Shoppper kaufte ein wertvolles Kunstgemälde. Er vereinbarte Lieferung auf Rechnung. Rechnung und Bild erreichten den Käufer – doch der nahm das Bild und bezahlte die Rechnung nicht. Aufwändige Zahlungsaufforderungen waren die Folge. Die Sache endete vor Gericht.

Klavier auf Reisen
Ein Musikliebhaber kaufte im Netz ein altes Klavier. Doch er weigerte sich, bei Lieferung wie vereinbart die Nachnahme zu zahlen. Er hatte einfach nicht mehr genügend Geld. Das Klavier ging zurück, der Anbieter musste die Versandkosten in Höhe von 200 Euro selbst bezahlen und kann mit dem Verkauf wieder von vorn beginnen …