Drei Brandstiftungen: Haftbefehle gegen zwei junge Männer

Schwerin/Parchim (dpa/mv). Wegen drei Brandstiftungen in Herzberg, Woeten und Dobbertin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) hat das Amtsgericht Parchim Haftbefehle gegen einen 17- und einen 19-Jährigen aus dem Raum Parchim erlassen. Sie sollen am 6. April kurz nach Mitternacht auf dem Gelände der Agrargenossenschaft in Herzberg Strohballen in einer Lagerhalle angezündet haben, gab die Staatsanwaltschaft in Schwerin bekannt. Das Feuer zerstörte demnach neben dem Stroh auch zwei Mähwerke. Der Schaden betrage rund 100.000 Euro.

In der darauffolgenden Nacht sollen die beiden in Woeten 500 Strohballen derselben Agrargenossenschaft unter einem Schleppdach angezündet haben. Bei dem Brand seien auch Pflüge in Mitleidenschaft gezogen worden, hieß es. Schaden hier: 30.000 Euro. Außerdem soll das Duo am späten Abend des 8. April versucht haben, auf dem Gelände der Dobbertiner Agrargenossenschaft eine Strohmiete in Brand zu setzen. Sie brannte allerdings nicht. Daher seien die beiden später in der Nacht zurückgekommen, um das Stroh erneut anzustecken. Mitarbeiter der Genossenschaft entdeckten den Brand früh, weshalb der Schaden mit 1.200 Euro gering blieb.

Der 19-Jährige hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Taten vor dem Haftrichter gestanden. Sein Haftbefehl sei außer Vollzug gesetzt worden. Der 17-Jährige sitze hingegen in Untersuchungshaft. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen den Angaben zufolge, ob die beiden noch für weitere Straftaten in Betracht kommen.

22.04.2015 Ta