Eltern getötet – lebenslang

Potsdam (dapd). Ein ehemaliger Jurastudent aus dem brandenburgischen Rathenow muss wegen Mordes an seinen Eltern lebenslang ins Gefängnis. Die Richter des Landgerichts Potsdam sahen es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 28-Jährige im vergangenen Jahr zuerst seinen Vater und anschließend seine Mutter tötete.

Der Angeklagte hatte im Prozess gestanden, im Juni 2010 zunächst auf seinen Vater mehrmals mit einem Messer eingestochen und anschließend seiner Mutter mit einem Hammer wiederholt auf den Kopf geschlagen zu haben. Später habe er die Leichen seiner Eltern mit einer Kettensäge zerstückelt und teilweise verbrannt.

Die Kammer bewertete die Tat als zweifachen Mord. Die Tötung des Vaters könne noch als Affekttat gesehen und strafmildernd gewertet werden, sagte der Richter. Strafmildernd sei vor allem das umfassende Geständnis des Angeklagten, ohne das eine Rekonstruktion des Falles und die daraus resultierende Verurteilung wegen Mordes nicht möglich gewesen wären. Für die Tötung des Vaters verhängte die Kammer deshalb eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Bei der Tötung der Mutter handelte es sich laut Gericht jedoch zweifelsfrei um Mord aus Heimtücke, bei dem keine strafmildernden Umstände ersichtlich seien. Zudem sei das Verhalten nach der Tat, die Zerstückelung und teilweise Verbrennung der Leichen, strafverschärfend.

10.02.2011 dv