Taximörder „nicht therapierbar“

Konstanz (dapd). Knapp acht Monate nach der Ermordung einer Taxifahrerin hat das Landgericht Konstanz den Täter zu einer lebenslangen Haft wegen Mordes, versuchten Mordes, Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Täters in einer psychiatrischen Klinik an. Der Mann hatte im Juni des vergangenen Jahres die Frau mit mehreren Messerstichen in den Hals getötet. Auch den versuchten Mord und die Vergewaltigung an einer Taxifahrerin aus Singen sah das Gericht als erwiesen an.

Wegen «schwerer seelischer Abartigkeit» sei die Schuldfähigkeit des 28-Jährigen erheblich vermindert, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Ein psychiatrisches Gutachten habe zweifelsfrei festgestellt, dass der in Russland geborene Deutsche an multiplen psychischen Störungen leide, so etwa unter einer «dissozialen Persönlichkeit».

Darüber hinaus liegen Nekrophilie, Triebhaftigkeit und niedrige Intelligenz vor. «Er wollte die Taxifahrerinnen töten, um sie zu vergewaltigen», sagte der Richter. Das bislang nur nicht-öffentlich eingebrachte Gutachten stellt dem Verurteilten zudem eine schlechte Prognose: «Er ist nicht therapierbar», sagte der Richter.

10.02.2011 dv