Es ist ein hilfloses Urteil

Pressestimmen zum Prozess gegen den Ex-Chef der Pleite-Bank IKB

Düsseldorf/Berlin (dv). Hinter der dünnen Eilmeldung verbarg sich ein großes Ganzes. Da hieß es: „Im Prozess um die Beinahe-Pleite der Mittelstandsbank IKB hat das Landgericht Düsseldorf den angeklagten früheren Vorstandsprecher Stefan Ortseifen zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Damit muss Ortseifen nicht ins Gefängnis. Allerdings muss er eine Geldauflage in Höhe von 100.000 Euro zahlen.“

Übergehen zur Tagesordnung?
Aha! Ein Banker hat versucht, ein bisschen zu tricksen, dabei riesigen Schaden angerichtet und ist erwischt worden. Jetzt muss er zahlen und ist noch einmal mit Bewährung davon gekommen. Das wäre es denn also. Man schließe die Akten und gehe zur Tagesordnung über.

Oder?

Nein! Dieses Urteil bedarf der Nachbetrachtung. Immerhin wurde mit Ortseifen in Deutschland der erste Bankier verurteilt, der während der großen Wirtschaftskrise Mist gebaut hat. Hat ihn die Richterin in Düsseldorf zu hart angepackt, oder ist er mit einem blauen Auge davon gekommen. Ist das Verfahren dem Anlass gerecht geworden? Ist es ein Exempel, das statuiert wurde?

Fragen über Fragen. Experten aus der Presse haben sich da eine Menge Gedanken gemacht. Hier ein paar Stimmen:

Eine Watschn fürs Gerechtigkeitsempfinden
taz: „Es ist ein hilfloses Urteil: Der einstige Chef der Pleitebank IKB wurde zu zehn Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 100.000 Euro verdonnert. Diese Summe wirkt überaus mickrig, wenn man sie mit dem Gesamtschaden vergleicht. Denn die Rettung der IKB hat mehr als 10 Milliarden Euro gekostet. Aber um die eigentliche IKB-Pleite ging es nie vor Gericht. Bankchef Stefan Ortseifen wurde nur zum Verhängnis, dass er kurz vor dem absehbaren Konkurs so dumm war, eine optimistische Pressemitteilung hinauszuschicken. Daher wurde er nun wegen Kursmanipulation verurteilt – und für dieses Delikt ist der Richterspruch angemessen.“

Die Welt: „Dem Gerechtigkeitsempfinden wird das Urteil kaum gerecht: Banken wie die IKB haben eine Krise ausgelöst, die ganze Staaten ins Wanken gebracht hat – da sähe so mancher die Verantwortlichen gerne für viele Jahre hinter Gittern. Doch derart strenge Sanktionen sieht das deutsche Strafrecht nur vor, wenn ein Manager seine Firma vorsätzlich in den Untergang reitet oder kriminelle Energie zeigt – nicht dann, wenn er sich schlicht irrt. Die Folge: Nur die allerwenigsten Banker dürften überhaupt juristisch belangt werden, viele der Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften, die etwa gegen frühere Landesbanken-Manager anhängig sind, dürften schlicht im Sande verlaufen.“

Bank vor die Wand gefahren – na und?
Die Börsen-Zeitung: „Dass Ortseifen nicht verurteilt wurde, weil er (zusammen mit vielen anderen) die IKB vor die Wand gefahren hatte, hat er einzig der deutschen Strafgesetzgebung zu verdanken. Nach der muss für Untreue nämlich zwingend Vorsatz im Spiel sein.“

Deutschlandfunk: „Die nächste globale Finanzkrise wird man zwar nicht dadurch verhindern, dass das Verhalten der Banker justiziabler wird. Da müssen noch größere Räder gedreht werden: eine bessere Finanzaufsicht, der Zwang zu mehr Eigenkapital der Banken. Doch um den Leichtsinn der Finanzjongleure zu zügeln, ist ein geschärftes Schwert Justitias wichtig. Vielleicht kommt dann irgendwann doch der Tag, an dem sie bestraft werden können – die Sünder der nächsten Finanzkrise.“

15.07.2010 dv