Düsseldorf (dapd-nrw). Ein ungewöhnlicher Fall beschäftigt das Arbeitsgericht Düsseldorf. Ein früherer Mitarbeiter einer Autowaschstraße verlangt von seinem Ex-Chef die Auszahlung ausstehender Monatsgehälter und eine Vergütung für nicht genommene Urlaubstage. Der Waschstraßen-Betreiber indes will nicht zahlen: Er glaubt, dass sein früherer Angestellter wenige Tage nach seiner Kündigung bei ihm eingebrochen ist.
Bei dem Einbruch hatte der Täter die Tageseinnahmen in Höhe von 6.000 Euro geraubt und einen Schaden von weiteren 2.000 Euro angerichtet. Der Betreiber der Waschstraße ist sicher, seinen früheren Mitarbeiter auf dem Video einer Überwachungskamera erkannt zu haben.
Der Ex-Mitarbeiter jedoch bestreitet die Tat. Da beide Parteien zum Prozessauftakt zu keinem Vergleich bereit waren, will das Gericht im Frühjahr in die Beweisaufnahme einsteigen.
16.12.2011 Ta