Falsche eidesstattliche Erklärung: Fußballer muss 160.000 Euro zahlen

Frankfurt/Main (dpa). Eintracht Frankfurts Fußballprofi Marco Russ hat wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung einen Strafbefehl in Höhe von 160.000 Euro erhalten – und wird ihn auch akzeptieren. Damit kann der 29 Jahre alte Abwehrspieler einem für nächsten Mittwoch angesetzten Prozess vor dem Amtsgericht Limburg aus dem Weg gehen. Auslöser für den Fall war – wie bei Dortmunds Nationalstürmer Marco Reus – ein Verkehrsdelikt.

Russ kündigte bei bild.de an: «Ich habe einen Fehler gemacht und den bügele ich jetzt aus. Es wird nicht zur Verhandlung kommen. Ich werde die Strafe zahlen.» Michael Meier, Amtsgerichtssprecher in Limburg, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen wurde. Russ wurde bei zu schnellem Fahren erwischt  und ließ dann bei der Verhandlung ein ärztliches Attest vorlegen, wonach er verhandlungsunfähig sei. Just am selben Tag lief er aber bei einem Testspiel des Frankfurter Bundesligisten auf, wie die «Frankfurter Neue Presse» berichtet.

Nicht der erste Strafbefehl für einen Fußballprofi
Russ hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, deshalb waren für kommenden Mittwoch und den 21. Januar in Limburg zwei Gerichtstermine angesetzt. Für den Fußballer wäre dies das nächste Dilemma gewesen: Es besteht in solchen Fällen Anwesenheitspflicht – und die Eintracht reist am Dienstag ins Trainingslager nach Abu Dhabi.

Ausgangspunkt für den Strafbefehl von 80 Tagessätzen à 2.000 Euro war ein Straßenverkehrsdelikt 2012, als Russ noch beim VfL Wolfsburg unter Vertrag stand: Der Fußballer war bei Limburg deutlich zu schnell unterwegs. «Das ärztliche Attest stammt nicht von einem Eintracht-Arzt», sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Sagebiel.

Wegen eines hohen Strafbefehls geriet im Dezember auch Dortmunds Stürmer Marco Reus in die Schlagzeilen: Der Nationalspieler war jahrelang ohne Führerschein unterwegs und wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 540.000 Euro verurteilt.

09.01.2015 Ta