Freiheit trotz Todes-Schuss

Gieße/Büdingen (dapd-hes). Eine wegen eines tödlichen Schusses auf einen 18-jährigen Räuber angeklagte Juwelierin aus Büdingen bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht Gießen wertete den Schuss am Mittwoch als Notwehr und sprach die 67-Jährige vom Vorwurf des Totschlags frei. Wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und unterlassener Hilfeleistung erhielt sie aber eine Bewährungsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und zwei Monate Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Der Räuber hatte im Juli vergangenen Jahres das Schmuckgeschäft der Frau überfallen und mit einer ungeladenen Gasdruckwaffe die Herausgabe von Geld und Schmuck gefordert. Der 67-Jährigen gelang es, den Täter unter falschen Vorwänden in ein Nebenzimmer zu locken, wo sie mit einem Revolver auf ihn schoss und in den Hinterkopf traf. Die Juwelierin verständigte zwar die Polizei, forderte aber keinen Notarzt an. Der schwer verletzte Täter starb im Krankenhaus. Den Revolver und die zugehörige Munition hatte die Frau illegal erworben.

12.09.2012 Ta