Freispruch im Rocker-Prozess

Bremen (dapd). Das Bremer Landgericht hat einen Anführer des mittlerweile verbotenen Rockerclubs Mongols vom Vorwurf des Landfriedensbruchs freigesprochen. Der Tatbestand sei nicht erfüllt, erklärte der Vorsitzende Richter, Reinhard Wacker, am Freitag in seiner Urteilsbegründung. Es habe sich nur um eine kleine, elfköpfige Gruppe gehandelt, die im Mai vergangenen Jahres an der Auseinandersetzung vor dem Clubhaus der Hells Angels beteiligt gewesen sei. Von Landfriedensbruch spreche man, wenn es sich um eine «größere, unüberschaubare Menschenmenge» handele.

13.01.2012 dv