Geldstrafe für Körperverletzung im Amt

Berlin (dapd). Wegen Körperverletzung im Amt ist ein Berliner Polizeibeamter vom Amtsgericht Tiergarten zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 41-Jährige wurde am Donnerstag schuldig gesprochen, im September 2009 nach der Demonstration Freiheit statt Angst“ am Potsdamer Platz einem Jugendlichen mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben.

Gemeinsam mit Kollegen hatte der Angeklagte eine sogenannte Sicherheitsglocke gebildet, um Festnahmen zu sichern und Angriffe zu stoppen. Der Jugendliche hatte sich, wie andere auch, lautstark über die Festnahme eines Radfahrers empört, der von einem Beamten misshandelt worden war. Laut Staatsanwalt fühlte sich der Polizist „genervt“ und schlug zu.

„Ich habe nicht unrechtmäßig gehandelt“, sagte der Angeklagte und berief sich auf Notwehr. Er habe sich von dem damals 16-Jährigen bedroht gefühlt. Seinen Angaben nach war der Demonstrant „aggressiv“ und hatte ihn beschimpft. Er habe ihn zweimal wegschubsen müssen. Als der Jugendliche mit erhobener Hand auf ihn zukam, habe er befürchtet, geschlagen zu werden und ihm einen „reflexartigen Schlag“ gegen das Kinn verpasst.

28.10.2010 dv