Geldstrafe nach Kirmesunfall

Düsseldorf (dapd). Ein halbes Jahr nach einem Unfall auf der Kirmes am Rhein in Düsseldorf muss ein Schausteller 2.100 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung zahlen. Der 55-jährige Mann aus Wuppertal hatte einem vier Jahre alten Jungen gestattet, in seinen Kettenflieger einzusteigen, obwohl ein Mitfahren laut Richtlinien erst ab sechs Jahren erlaubt ist. Der Junge war während der Fahrt unter dem Sicherungsbügel hindurchgerutscht und in den Wohnwagen einer Wahrsagerin geschleudert worden. Dabei zog sich der Junge schwere Verletzungen im Gesicht zu.

04.01.2012 dv