Habgier und Heimtücke

Richter fällen Urteil über Mord bei fingiertem Autoverkauf

Fulda (dapd-hes). Wegen Mordes an einem 17-jährigen Münchener bei einem fingierten Autoverkauf ist am Dienstag ein 39-jähriger Mann aus Grünberg vom Landgericht Fulda zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Dessen 32 Jahre alte ehemalige Lebensgefährtin und Komplizin muss wegen versuchten schweren Raubs für drei Jahre ins Gefängnis.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 10. Februar auf einem Parkplatz in Fulda sechs tödliche Schüsse auf den arg- und wehrlosen Lorenzo M. abgegeben hatte. Er und seine Partnerin hätten den jungen Mann unter dem Vorwand angelockt, sie wollten ihm einen VW-Bus verkaufen. Dazu hatten sie ein Inserat im Internet platziert. Den angeblich zum Verkauf stehenden Wagen gab es aber gar nicht. Der Plan sei vielmehr gewesen, dem Kaufinteressenten das mitgeführte Bargeld von 15.000 Euro zu rauben.

Das Gericht sah die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Vertuschung einer anderen Straftat, in diesem Fall des Raubes, als gegeben an. Mit erheblicher krimineller Energie“ habe das Paar seinen aufwendigen Lebensstil und ihr teures Tauchhobby finanzieren wollen. Dass der 39-Jährige eine geladene Schusswaffe mit sich führte, spreche für einen von vorneherein geplanten Mord.

Revision bereits angekündigt
Im Strafmaß folgte das Gericht fast gänzlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für die 32-Jährige jedoch vier Jahre Haft gefordert hatte. Die Mutter des Mordopfers äußerte sich nach der Urteilsverkündung unzufrieden: Sie empfinde die dreijährige Haftstrafe für die Mittäterin als zu milde und vermisse beim Urteil gegen den Haupttäter die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was ein Freikommen nach 15 Jahren im Gefängnis verhindern würde. Noch im Gerichtssaal kündigte die Nebenklägerin Revision an.

Mit zahlreichen Beweisanträgen hatte der Verteidiger des 39-jährigen arbeitslosen IT-Administrators versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant sich lediglich des versuchten Betrugs und des anschließenden Totschlags im Affekt schuldig gemacht habe. Er habe unter Einfluss des starken Schlafmittels Rohypnol gehandelt, das zu einer gesteigerten Gewaltbereitschaft geführt habe. Ein Gutachter widerlegte diese Annahme: Der Angeklagte habe das Medikament zwölf bis 15 Stunden vor der Tat eingenommen, dessen Wirksubstanz sei abgeklungen gewesen.

„Nur Schutzbehauptungen“
Ein weiteres Entlastungsargument, der Angeklagte habe das Handy des Getöteten für eine Waffe gehalten, verwarf das Gericht ebenso wie die Angabe des 39-Jährigen, er könne sich wegen des Rohypnols nicht an die Tat erinnern. Dies alles seien nur Schutzbehauptungen, sagte der Vorsitzende Richter Josef Richter: „All das liegt sehr fern.“ Auch die 32-jährige Komplizin sah der Richter der Mittäterschaft, nicht nur der Beihilfe für überführt an: „Sie müssen jetzt mit Ihrer Schuld leben.“

Der Fall hatte auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil Lorenzo M. eine junge Frau und eine 18 Monate alte Tochter hinterließ. Sein 20-jähriger Freund, mit dem er aus München mit dem Zug nach Fulda gefahren war, erlitt bei dem Raubmord eine Schussverletzung im Bein. Er konnte fliehen und Hilfe holen – dennoch starb der 17-Jährige Stunden später im Krankenhaus.

21.12.2011 Ta