Harte Nuss für Diebe

Polizei rät: Fahrräder an die Kette legen!

Lacht im Frühjahr die Sonne wieder, wächst die Lust, aufs Fahrrad zu steigen. Damit stellt sich eine wichtige Frage: Wie sichert man sein Eigentum gegen Diebe, die es inzwischen vor allem auf teure Elektroräder abgesehen haben? Die Polizei rät zu speziellen Schlössern und individueller Kennzeichnung. 

Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist 2023 im Vergleich zum Vorjahr zwar leicht gesunken, aber immer noch hoch (2023: 264.062 / 2022: 265.562). Diebe langen nicht nur in dunklen Ecken, an einsamen Plätzen oder schlecht einsehbaren Straßen zu. Zunehmend verschwinden auch aus ungenügend gesicherten Kellern oder Garagen vor allem teure Elektroräder – sogenannte Pedelecs oder E-Bikes.

An der Laterne angeschlossen 
„Viele Elektroräder haben ein Rahmenschloss, das Vorder- und Hinterrad blockiert, Es reicht allerdings nicht als Diebstahlschutz. Denn trotz dieser Sicherung können die Räder mühelos weggetragen und einfach in ein Auto verladen werden“, so Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention.

Die Polizei, so Schneider, rate daher zu einem stabilen, massiven Stahlketten-, Bügel- oder Panzerkabelschloss mit „geprüfter Qualität“ aus hochwertigem Material – etwa durchgehärtetem Spezialstahl. Entweder sollte das Schloss so groß sein, dass sich Vorder-, Hinterrad und Rahmen an ein festes Objekt anschließen lassen – zum Beispiel an einen Fahrradständer oder einen Laternenpfahl. Oder man setzt mehrere Schlösser ein. Wertvolles Zubehör wie Akku oder Display sollte ebenfalls mit einem wertigen Schloss gesichert oder mitgenommen werden. „Das gilt genauso für das Abstellen in Keller oder Garage“, sagt Schneider, „denn natürlich halten auch verschlossene Räume Kriminelle nicht auf“.

Mit GPS: Dem Klauer auf der Spur  
Daneben kann man versteckte Ortungssender, zum Beispiel sogenannte GPS-Tracker, am Rad anbringen. Sie schicken per SMS einen Alarm ans Handy, wenn das abgestellte Fahrrad bewegt wird. Der Standort des Fahrrads wird laufend übermittelt. Damit ein wiedergefundenes Rad zweifelsfrei identifiziert und dessen Eigentümer oder Eigentümerin zurückgegeben werden kann, sollte es eine individuelle Kennzeichnung haben. Diese können die Eigentümer selbst oder Fachhändler anbringen. Viele Räder haben schon beim Kauf eine in den Rahmen eingeschlagene oder -gravierte individuelle Rahmennummer.

Auch sollten alle wichtigen Infos zum Rad – etwa Codier- oder Rahmennummer, Rahmengröße, Versicherung, Hersteller, Modell, Radtyp, Fotos, Eigentumsnachweis – in einem Fahrradpass festgehalten werden. Viele Händler stellen einen solchen aus. Die Polizei rät, schon beim Kauf danach zu fragen.

Mehr Informationen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl und was zu tun ist, wenn das Rad doch abhanden kommt, sowie einen Fahrradpass zum Ausfüllen findet man im Faltblatt „Räder richtig sichern“ der Polizei.

Fotos:  polizei-beratung.de, Pexels / Pixabay

06.05.24  wel