Mädchenmord nach XY geklärt?

Haftbefehl im Fall Jutta Hoffmann

Wiesbaden (wel) – Wieder konnte ein «Cold Case» durch die Mithilfe von «Aktenzeichen XY… ungelöst» offenbar geklärt werden. Heute verkündete das Hessische Landeskriminalamt seinen Ermittlungserfolg: Im Fall Jutta Hoffmann aus der Sendung vom 22. März wurde  Haftbefehl gegen einen einschlägig vorbestraften Mann erlassen.

Hauptkommissarin Tanja Becker vom Landeskriminalamt Hessen wollte mithilfe von XY den Mord an Jutta Hoffmann aufklären. Das ist ihr gelungen.

Die 15-jährige Schülerin war am 29. Juni 1986 auf dem Heimweg vom Schwimmbad einem Mörder in die Hände gefallen. Wegen dringenden Tatverdachts hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Darmstadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen heute 61-jährigen gebürtigen Bensheimer erlassen. Der Beschuldigte war mehrfach unter anderem auch in den Jahren nach 1986 wegen Sexualdelikten, aber auch wegen anderer Straftaten verurteilt worden.

Seit 2012 befindet sich der Mann aufgrund eines Urteils des Landgerichts Kiel im sogenannten Maßregelvollzug in einem Psychiatrischen Krankenhaus in Norddeutschland. Heute ist er dem Ermittlungsrichter in Darmstadt vorgeführt worden. Dem Vernehmen nach war ein Zuschauer-Hinweis nach der XY-Sendung vor einer Woche ausschlaggebend. Nach der Verkündung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte zunächst wieder in die geschlossene psychiatrische Einrichtung zurückgebracht.

Tatverdächtiger schweigt  
Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, die 15-jährige Jutta Hoffmann nach dem Freibadbesuch in einem Waldstück unweit von ihrem Elternhaus in Lindenfels vergewaltigt und ermordet zu haben. Der Beschuldigte macht zu diesen Vorwürfen bisher keine Angaben.

Der Tatverdacht gegen den Beschuldigten war bereits entstanden, nachdem alte Spurenträger erneut analysiert worden waren und dabei seine DNA festgestellt worden war. Im Zuge der weiteren umfassenden und aufwendigen Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht. Schließlich überzeugte die Ermittler auch ein Hinweis nach XY. Anhand dieser Beweislast konnte gegen den Beschuldigten der Haftbefehl erwirkt werden – fast 37 Jahre nach dem Verbrechen an dem Mädchen.

Nach dem Schwimmen verschwunden  
Die 15-jährige Jutta Hoffmann aus dem hessischen Lindenfels war ein aufgeschlossenes und sportliches Mädchen – aktives Mitglied im Judo-Club und Trägerin des blauen Gürtels. Außerdem ging Jutta gerne schwimmen. Im Freibad traf sie sich regelmäßig mit ihren Freunden. So auch am Sonntag, dem 29. Juni 1986.

Ermordet: die 15-jährige Jutta Hoffmann.

An diesem Abend spielte Deutschland gegen Argentinien im Finale der Fußball-Weltmeisterschaft. Doch Jutta interessierte sich nicht für dieses Match. Deshalb klinkte sie sich auch aus, als es um die Abendplanung der Freunde geht, die sich nur um das Fußballspiel drehte. Gegen 17.45 Uhr verließ Jutta Hoffmann das Freibad.

Als die 15-Jährige nicht nach Hause kam, machte sich ihre Familie große Sorgen. Ihre Eltern sowie ihre Geschwister gingen auf die Suche nach Jutta – ohne Erfolg. Die Polizei wurde informiert. Doch auch sie konnte das Mädchen nicht finden.

Kripo vermutete Entführung
Bei ihren Ermittlungen stieß die Polizei auf wichtige Zeugen. Unter anderem eine Zeugin, der gegen 17.45 Uhr auf einem Waldweg unweit des Freibads zwei verdächtige Männer auffielen. Eine weitere Zeugin war gegen 18.20 Uhr auf dem Waldweg unterwegs. Ihr fielen mehrere Gegenstände auf: ein einzelner weißer Damenschuh und eine Bastmatte, die am Wegrand lagen – vermutlich beides aus dem Besitz der verschwundenen Schülerin.

Die Polizei vermutete zunächst eine Entführung. Doch das änderte sich anderthalb Jahre später. Am 10. Februar 1988 wurde die Leiche von Jutta Hoffmann in einem Waldstück entdeckt. Nach Lage der Dinge war die 15-Jährige einem Sexualmord zum Opfer gefallen.

Fotos:  Securitel / ZDF, LKA Hessen

30.03.23  wel