Heimtückisch zugestochen: 19-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Bonn (dpa/lnw). Aus purer Lust am Töten soll ein 19-Jähriger einen behinderten Mann in dessen Wohnung erstochen haben. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat den jungen Mann wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt, wie eine Sprecherin verkündete. Der Beschuldigte soll den 30-Jährigen mit Down Syndrom, den er durch seinen Freundeskreis kannte, im April ausschließlich zum Töten aufgesucht und ihn gleich mit neun Messerstichen schwer verletzt haben. Das Opfer starb kurz darauf im Krankenhaus.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Heimtücke vor, weil das Opfer nicht mit einem Angriff rechnen konnte. Auch soll der 19-Jährige schon lange vor der Tat Tötungsfantasien gehabt haben. Das hatte er einem Freund erzählt, den er auch sofort nach dem Verbrechen anrief. Wann der Prozess beginnt, steht noch nicht fest.

30.07.2015 Ta