Hohe Haftstrafen für Racheakt

Frankfurt/Main (dapd). Über ein Jahr nach den Schüssen auf eine Frau im Frankfurter Stadtteil Bornheim ist ihr Ex-Freund wegen Anstiftung zu gefährlicher Körperverletzung zu über sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Täter muss ebenfalls für sieben Jahre in Haft. Die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock vom Frankfurter Landgericht sagte, der frühere Lebensgefährte habe es nicht geduldet, dass sich die Frau von ihm getrennt hatte. «Dahinter steckte das Bedürfnis nach Rache.» Deshalb habe er einen ihm fremden Mann damit beauftragt, der Ex-Freundin in die Beine zu schießen. Die beiden Männer müssen der Frau 13.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

08.04.2011 dv