Horror im Altenheim

80-Jährige wird einen Tag lang festgehalten und sexuell missbraucht

Rastatt (dpa). Fast 24 Stunden lang soll ein 42-Jähriger in einem Rastatter Altenheim eine 80 Jahre alte Bewohnerin in der Gewalt gehabt und sexuell missbraucht haben. Die Frau konnte sich schließlich selbst retten. Der mutmaßliche Täter, ein Bekannter oder sogar entfernter Verwandter, ist in Haft, wie die Staatsanwaltschaft Baden-Baden bekanntgab. Die Hintergründe und der Ablauf der Tat liegen im Dunkeln.

Die Frau lebt eigenständig in einer betreuten Wohnung. Sie soll während ihres stundenlangen Martyriums sogar Kontakt mit Leuten der Anlage gehabt haben, rief aber anscheinend aus Angst nicht um Hilfe – der Täter bedrohte sie mit einem Messer. Die Frau soll den Täter selbst in ihre Wohnung gelassen haben. Er hatte laut Staatsanwaltschaft Baden-Baden Klebeband und ein Messer dabei. Der Mann bedrohte die Seniorin, zerschnitt ihre Kleidung und zwang sie den Ermittlern zufolge «zur Vornahme und Duldung zahlreicher sexueller Handlungen».

Niemand bemerkte die hilflose Lage der 80-Jährigen
Der Horror endete für die Frau laut Staatsanwaltschaft erst, als der betrunkene und übermüdete Täter einschlief. Das Opfer flüchtete unbekleidet mit dem Rollator aus der Wohnung. Wie es passieren konnte, dass trotz einiger Kontakte nach außen niemand das Geschehen bemerkte, ist noch unklar. Laut DRK gibt es mindestens einmal am Tag einen Kontrollgang in der Anlage, bei dem an die Tür der Senioren geklopft wird. Ob sich das Geschehen dazwischen oder in dieser Zeit abgespielt hat, wurde nicht bekannt.

Die Frau befand sich auch zwei Tage nach der Tat noch im Krankenhaus; körperlich habe sie keine schweren Verletzungen. «Über die psychischen Folgen können wir aber noch nichts sagen», sagte eine DRK-Sprecherin. Die Wohnung des Opfers wurde inzwischen von der Staatsanwaltschaft versiegelt. Weitere Einzelheiten wurden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-Jährigen Geiselnahme und schwere Vergewaltigung vor. Das Gesetz sieht für solche Taten Haftstrafen von 5 bis 15 Jahren vor.

27.06.2014 Ta