Kind ertrinkt bei Bootsfahrt – Bewährungsstrafe

Hann. Münden (dapd). Wegen fahrlässiger Tötung eines zweijährigen Jungen hat das Amtsgericht Hann. Münden einen 52 Jahre alten Mann zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er habe das Kind befreundeter Eltern ungesichert mit in ein teilweise defektes Schlauchboot genommen, heißt es in der am Donnerstag bekannt gemachten Urteilsbegründung.

Das Boot war am Ostersamstag in der Werra bei Hann. Münden gekentert. Der Junge ertrank in der Strömung. Seine Leiche wurde erst zwölf Tage später am Weserufer gefunden. Der Mann hatte zwei Stunden nach dem Unfall noch 0,79 Promille Alkohol im Blut.

24.11.2011 dv