Ansbach (dpa/lby). Weitreichende Folgen hat für einen Hobbypiloten seine Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Da die Luftfahrtbehörde den 48 Jahre alten Familienvater damit nicht mehr für zuverlässig im Sinne des Luftfahrtsrechts hält, muss er auf sein Hobby verzichten: Das Luftamt Nordbayern entzog dem Mann den Pilotenschein. Das Verwaltungsgericht Ansbach bestätigte nun die behördliche Verfügung, wie das Gericht verkündete.
Der Freizeitpilot hatte argumentierte, seine Straftat habe nichts mit dem Fliegen zu tun. Das Gericht wies dagegen darauf hin, dass sich Piloten auf Flughäfen in Sicherheitsbereichen bewegten. Dazu müsse garantiert sein, dass sie sich an Regeln und Gesetze hielten. Der 48-Jährige wurde im Januar 2013 vom Amtsgericht Ansbach zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er Kinderpornos besaß.
25.06.2014 Ta