Hannover (dpa). Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhoben. Rund fünf Monate nach den Durchsuchungen bei Edathy schlossen die Juristen ihr Ermittlungsverfahren heute ab. Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.
Edathys Anwalt Christian Noll kritisierte in Berlin, die Anklageschrift biete keine tragfähige Grundlage für einen Prozess. Er rügte zudem, dass Edathy über die Medien und nicht von der Staatsanwaltschaft von der Anklage erfahren habe. Edathy selbst hat stets bestritten, strafbare Kinderpornos besessen zu haben.
Entscheidung über die Anklage erst in einem Monat
Nun muss das Landgericht Verden darüber entscheiden, ob es dort zu einem öffentlichen Prozess gegen den 44-jährigen SPD-Politiker kommt. Das Gericht setzte Edathy nach Angaben seines Anwaltes bis zum 15. August eine Frist für eine Stellungnahme, erst danach werde über die Zulassung der Anklage entschieden. Das Gericht in Verden ist für Edathys Wohnort Rehburg-Loccum zuständig. Wegen der Bedeutung der Sache, der Prominenz Edathys und des großen öffentlichen Interesses fiel die Wahl auf das übergeordnete Landgericht, eigentlich wäre das Amtsgericht Nienburg nahe Edathys Wohnort zuständig gewesen.
Wie die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte, wird dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten vorgeworfen, über seinen Bundestagslaptop vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. «Der Angeschuldigte soll zudem einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch bewertet wird», hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.
17.07.2014 Ta