«Knöllchen-Horst»: Verfassungsbeschwerde abgelehnt – 1.000 Euro Strafe

Karlsruhe (dpa). Auf seinen Streifzügen durch die Justiz hat «Knöllchen-Horst» auch das höchste deutsche Gericht beschäftigt: Der Frührentner, der das Anzeigen von Falschparkern zu seinem Lebensinhalt gemacht hat, fand aber kein Verständnis beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter nahmen eine Verfassungsbeschwerde von «Knöllchen-Horst» erst gar nicht an und brummten ihm eine Missbrauchsgebühr von 1.000 Euro auf. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte heute einen entsprechenden Bericht des NDR.

Der Frührentner aus Niedersachsen hatte sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Strafvereitelung gewandt. «Knöllchen-Horst» wollte bei der Staatsanwaltschaft Göttingen gegen einen Richter in Osterode vorgehen, den er als Besucher einer Gerichtsverhandlung erlebt hatte. Dabei ging es um zu schnelles Fahren.

Eine Verletzung eigener Grundrechte sei nicht einmal ansatzweise zu erkennen, befanden die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss, der bereits im September vergangenen Jahres gefasst wurde. Mit der Missbrauchsgebühr von 1.000 Euro ist «Knöllchen-Horst» offenbar noch gut bedient – das Gesetz ermöglicht in solchen Fällen bis zu 2.600 Euro.

05.02.2015 Ta