Körperverletzung – Hebamme muss zahlen

Leipzig (dapd). Wegen fahrlässiger Körperverletzung an einer schwangeren Frau ist eine Hebamme aus Leipzig zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden. Amtsrichterin Gabriele Kosbab sah am Donnerstag in Leipzig die Schuld der 49-Jährigen als erwiesen an und verhängte eine Strafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro. Sie sprach die Frau allerdings vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung eines Neugeborenen frei.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen gefordert, während die Verteidigung auf Freispruch plädiert hatte. Kosbab begründete die Entscheidung mit fünf Pflichtverletzungen der Hebamme an einem Abend im September 2008 und warf ihr vor, massive Gesundheitsschäden bei der Mutter verursacht zu haben.

Die Frau war mit Wehen während der 35. Schwangerschaftswoche zur Universitätsklinik Leipzig gekommen und hatte dort einen Riss der Gebärmutter erlitten. Die Richterin führte an, bei der Mutter habe Lebensgefahr bestanden und sie leide seitdem unter massiven seelischen Folgen, die die Hebamme verursacht habe.

10.11.2011 dv