Lebenslang für Tötung im Park

Berlin (dapd). Das Landgericht Berlin hat einen 45-jährigen Mann wegen Totschlages zu lebenslanger Haft als Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. In die Strafe wurde eine Verurteilung wegen dreifachen Mordes aus dem Jahr 1993 miteinbezogen. Der 45-Jährige wurde schuldig gesprochen, im Mai 1992 einen obdachlosen Tagelöhner im Kleinen Tiergarten in Moabit mit einem Hammer den Schädel zertrümmert und ihm dann noch zahlreiche Messerstiche versetzt zu haben. Das 52-jährige Opfer wurde morgens vor einer Parkbank gefunden.

Die Vorsitzende Richterin sprach von einer äußerst brutalen Tat“, deren Motiv aber weiterhin unklar sei. Wahrscheinlich sei es zwischen den Männern nach dem Austausch von Alkohol und Zigaretten zu einem Streit gekommen. Eine Notwehrsituation, wie vom Angeklagten behauptet, schloss das Gericht allerdings aus. Am Opfer wurden keine Abwehrverletzungen festgestellt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, Opfer einer Vergewaltigung geworden zu sein und in „Notwehr um sich geschlagen zu haben“.

Der Mann wurde bereits 1993 schuldig gesprochen, im April 1992 einen Tankwart erschossen und anschließend zwei Frauen, darunter seine damalige Freundin, getötet zu haben.

06.10.2010 dv