Rentnerin wegen Volksverhetzung verurteilt

München (dapd). Wegen der Verharmlosung des Holocaust ist die 81 Jahre alte Ursula H. vor dem Münchner Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter der zweiten Strafkammer am Landgericht München, Norbert Riedmann, befand die Seniorin der Volksverhetzung für schuldig. Den 91 Jahre alten Mitangeklagten Georg W. aus Ottobrunn bei München verurteilte die Kammer zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Volksverhetzung.

Riedmann sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte aus Nordrhein-Westfalen eine Broschüre verfasst und verbreitet hatte, in der in vorgeblich satirischer Art der Holocaust verharmlost und infrage gestellt wird. Juden werden darin laut Anklage als Lügner diffamiert. Dieses Werk verharmlost Gewalttaten, die unter den Nationalsozialisten begangen worden sind“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Protagonistin des 76 Seiten umfassenden Büchleins äußert darin wörtlich: „Den Holocaust gibt es gar nicht. Das ist so etwas wie der Weihnachtsmann oder der Osterhase für Erwachsene“.

06.10.2010 dv