Loveparade war formal rechtswidrig

Zu diesem Schluss kommt ein Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft

Düsseldorf (dapd). Die Genehmigung der Loveparade, bei der am 24. Juli 2010 in Duisburg 21 Menschen getötet und mehr als 500 verletzt wurden, war formal rechtswidrig. Das gehe aus dem Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Duisburg hervor, berichtet die «Rheinische Post» in der Montagausgabe unter Berufung auf das mehr als 400 Seiten umfassende Papier, das ihr nach eigenen Angaben vorliegt. Der Bericht werde von der NRW-Landesregierung bislang geheim gehalten.

Nach den Erkenntnissen des Berichts lasse sich die bisherige Darstellung der Stadt Duisburg von einem fehlerfreien Handeln der Stadtverwaltung nicht aufrecht erhalten, so die Zeitung. Die Ermittler würden unter anderem Mitarbeitern zweier städtischer Ämter vorwerfen, ihren Verpflichtungen zur Prüfung des Sicherheitskonzepts und der Einhaltung von Auflagen nicht nachgekommen zu sein.

Dass es bei der Loveparade zu Toten und Verletzten gekommen sei, sei laut dem staatsanwaltlichen Bericht auch auf das pflichtwidrige Verhalten des Leitenden Polizeidirektors zurückzuführen, der ab dem Mittag für das Einsatzgeschehen verantwortlich gewesen sei. Von den weiteren 15 Beschuldigten, die der Bericht aufführe, seien elf  zum Zeitpunkt der Loveparade bei der Stadt Duisburg und vier bei Loveparade-Veranstalter Rainer Schaller beschäftigt gewesen.

Die moralische Verantwortung“ des OB
Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland, gegen den laut dem Bericht ebenso nicht strafrechtlich ermittelt werde wie gegen Schaller, habe für diesen Montag eine Erklärung zu seiner «moralischen Verantwortung» angekündigt.

11.07.2011 dv