Meiningen (dapd). Ein 58-jähriger Angeklagter ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Meiningen sah es als erwiesen an, dass der Mann im April 2009 einem 43-Jährigen in einer Meininger Gartenanlage ein Messer in den Bauch stach.
Dabei nahm er nach Auffassung der Kammer den Tod des Mannes, der nach dem Angriff drei Tage auf der Intensivstation behandelt werden musste, billigend in Kauf. Zudem sei er im Oktober 2009 auf einem Supermarktparkplatz mit einem Spaten auf Jugendliche losgegangen hieß es.
Ein deutliches Indiz für die Täterschaft des Angeklagten seien unter anderem die DNS-Spuren auf der in der Gartenanlage sichergestellten Sonnenbrille des 58-Jährigen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes. Zudem hätten ihn mehrere Zeugen in Tatortnähe gesehen. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, da das Opfer den Angeklagten zunächst nicht identifizieren konnte.
Nach Einschätzung des Gerichts leidet der 58-Jährige unter einer Persönlichkeitsstörung. Während der Taten sei er außerdem alkoholisiert gewesen. Dies habe seine Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Daher ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.
20.08.2011 dv