Bewährung? Nein, vorerst Psychiatrie

Würzburg (dapd). Ein 49-Jähriger, der im religiösen Wahn seine Mutter getötet hat, muss zunächst in der Psychiatrie bleiben. Dies entschied die Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Würzburg. Sie folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Beschuldigte Erwin W. muss sich demnach noch mindestens einen Monat im Bezirkskrankenhaus Lohr behandeln lassen und unterliegt danach einer fünfjährigen Bewährungszeit. In dieser muss er sich unter anderem zunächst dreimal die Woche in der forensischen Ambulanz melden.

Der Fitnesstrainer hatte vor Gericht ausgesagt, seine 77 Jahre alte Mutter im September 2010 mit Faustschlägen und Fußtritten getötet zu haben, weil er in ihr den Teufel wähnte. Zwei Gutachter attestierten ihm eine inzwischen abgeklungene «spontane Psychose» und keine dauerhaften Störungen. Für die Tat selber kann er wegen aus der Psychose resultierender Schuldunfähigkeit nicht belangt werden.

20.08.2011 dv