Milde Strafen für rechte Schläger

Dresden (dapd-lsc). Das Landgericht Dresden hat drei rechtsextreme Schläger wegen gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. In dem Berufungsprozess erhielten zwei Angeklagte am Freitag Jugendstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr, der dritte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten wurde vorläufig eingestellt.

Die Urteile fielen aufgrund der langen Dauer bis zum Berufungsprozess verhältnismäßig milde aus. Die Angeklagten hatten im März 2009 einen Mitarbeiter des Kulturbüros Sachsen – einer Initiative gegen Rechtsextremismus – auf offener Straße zusammengeschlagen.

Nur fünf Monate nach der Tat hatte das Amtsgericht Dresden in erster Instanz schärfere Strafen verhängt. Es verurteilte die beiden heranwachsenden Täter zu Jugendstrafen bis zu einem Jahr und acht Monaten und die Erwachsenen zu Freiheitstrafen ohne Bewährung.

07.07.2012  wel