Mord ohne Leiche: Lebenslang

Gericht stützt seine Entscheidung auf 40 Zeugenaussagen

Trier (dapd).  Lebenslang! Das Urteil basiert auf rund 40 Zeugenaussagen. Es hat einen Haken: Die Leiche wurde trotz umfangreicher Ermittlungen und Suchaktionen nie gefunden.

Der Mann aus der Verbandsgemeinde Prüm, der seit April vergangenen Jahres in Untersuchungshaft sitzt, hat laut Urteil vor drei Jahren einen 69-jährigen Rentner aus niedrigen Beweggründen ermordet. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord aus Habgier plädiert. Zuvor hatte Verurteilte bereits im Jahr 2002 einem Pärchen in Oberlascheid für die Tötung des Nachbarn 10.000 Euro angeboten. Verurteilt wurde er daher neben Mordes auch wegen versuchter Anstiftung zum Mord.

Aktenzeichen XY“ brachte Fall ins Rollen
Der 55-Jährige hatte bereits im Jahr 1988 anlässlich eines Streits auf den Nachbarn geschossen und war wegen versuchten Totschlags zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Nachdem er zwei Jahre verbüßt hatte, entzog er sich dem Rest der Strafe durch Flucht vermutlich nach Spanien. Er kehrte erst nach zehn Jahren nach Deutschland zurück.

Ins Rollen gekommen war der Fall war durch die Ausstrahlung in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY…ungelöst». Nach der Sendung hatte sich die Frau gemeldet, deren Lebensgefährte im Jahr 2002 zu dem Mord angestiftet worden war.

Die Aussagen des Verurteilten, der im Verfahren stets seine Unschuld beteuerte und der Staatsanwaltschaft die Manipulation von Zeugen vorgeworfen hatte, stufte das Gericht als unglaubwürdig ein. Einen Selbstmord des Rentners, einen Unfall oder freiwilliges Verlassen seines Heimatortes schloss das Gericht aus. In der Gesamtschau habe nur der Angeklagte ein Motiv für die Tötung gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer mehr als einstündigen Begründung.

Verteidiger glaubt an erfolgreiche Revision
Die Verteidigung geht von guten Chancen in einem Revisionsverfahren aus. Soweit es den Mordvorwurf betreffe, sei das Urteil nicht haltbar, sagte Verteidiger Paul Greinert. Er kritisierte erneut Ermittlungsmethoden mit denen Zeugen beispielsweise bei der Identifizierung seines Mandanten, beeinflusst worden seien.

Die Staatsanwaltschaft sieht sich durch das Urteil bestätigt. Das Gericht habe in sehr akribischer und detailreicher Art und Weise alles Indizien aufgearbeitet, sagte Staatsanwalt Eric Samel. Ein solches Urteil sei sicherlich aufgrund des komplexen Sachverhaltes sehr schwierig. Was der Bundesgerichtshof daraus mache, müsse man abwarten.

26.02.2011 dv