Tödliche „Abreibung“

Berlin (dapd). Wegen Körperverletzung mit Todesfolge hat das Landgericht Berlin zwei Männer zu jeweils vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Männer im Alter von 22 und 29 Jahren wurden schuldig gesprochen, im Juli vergangenen Jahres einen Wohnungslosen durch einen Stich in den Oberschenkel tödlich verletzt zu haben. Zuvor hatten die Täter den Mann unter einem Vorwand zum Mauerpark gelockt und während einer anschließenden Autofahrt geschlagen sowie bedroht.

Durch den Messerstich war die Hauptarterie durchtrennt worden, wodurch der 33-Jährige verblutete. Ein Jogger fand die Leiche an einer Kleingartenanlage in Blankenfelde.

Nach Ansicht des Gericht besteht an der Schuld der Angeklagten kein Zweifel. Es müsse allerdings offen bleiben, wer von ihnen zugestochen habe, hieß es. Dem Urteil zufolge wollten die beiden Täter dem 33-Jährigen wegen dessen Drogenschulden «eine Abreibung verpassen».

25.02.2011 dv