Müllbaron hinter Gitter gebracht

Er hat Riesenmengen gefährlicher Abfälle illegal entsorgt

Potsdam (dapd). Der «Müllbaron» von Potsdam-Mittelmark muss für vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Potsdamer Landgericht verurteilte den Recycling-Unternehmer Bernd R. aus Bad Belzig wegen vorsätzlichen und unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen. Der heue 57 Jahre alte Unternehmer soll schätzungsweise mehr als 200.000 Kubikmeter belasteten Abfall illegal auf sechs mittelmärkischen Deponien entsorgt haben.

Mit dem Urteil blieb die Strafkammer unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren plädiert. «Aller Voraussicht nach werden wir das Urteil annehmen», sagte Anwältin Heide Sandkuhl nach der Urteilsverkündung.

Außerordentliche Gewinnsucht
Gleich zu Beginn des Prozesses im Oktober 2011 hatte der Ex-Polizist umfassend gestanden, zwischen 2005 und 2008 auf den sechs mittelmärkischen Mülldeponien sowie in einem Kiestagebau verbotenen Abfall entsorgt zu haben.
Das Geständnis wertete das Gericht als strafmildernd. «Umfassender kann man nicht aussagen», sagte der Vorsitzende Richter Frank Tiemann. Erschwerend bei der Strafe musste laut Tiemann jedoch das Ausmaß des Umweltschadens bewertet werden. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Umweltschaden in Höhe von 73 Millionen Euro.

Auch die außerordentliche Gewinnsucht des Angeklagten sowie dessen organisiertes und sorgfältig geplantes Vorgehen machen nach den Worten des Richters die Taten zu einem besonders schweren Fall. Der Angeklagte soll mit der illegalen Abfallbeseitigung 4,3 Millionen Euro verdient haben.

Mit seinem Recyclingunternehmen hatte Bernd R. zunächst die Sanierung der Müllhalden übernommen. Statt sie mit erlaubten Materialien zu verfüllen und anschließend zu rekultivieren, machte er Geschäfte mit Transport- und Entsorgungsunternehmen, indem er mit Schadstoffen belasteten Müll und organischen Abfall in den Deponien vergrub. Der wegen Beihilfe angeklagte Betriebsleiter der Entsorgungsfirma wurde zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

20.01.2012 dv