Karlsruhe (dpa/lsw). Der am längsten einsitzende Häftling Deutschlands darf auch nach mehr als 52 Jahren nicht in die Freiheit entlassen werden. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies die Beschwerde des 77-jährigen Gefangenen Hans-Georg Neumann gegen seine weitere Haftdauer ab.
In einer persönlichen Anhörung des wegen Doppelmordes im Jahr 1963 verurteilten Gefangenen sei das Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass er trotz seines fortgeschrittenen Alters «vital und agil» sei, verkündete das OLG. Im Falle einer bedingten Entlassung aus der Strafhaft sei «die Begehung schwerer Gewaltdelikte oder ähnlich schwerwiegender Straftaten zu erwarten».
29.03.2014 Ta