Nachträgliche Sicherungsverwahrung war falsch: Entschädigung

Berlin (dpa/bb). Ein mehrfach verurteilter Gewalttäter und Totschläger aus Berlin hat erfolgreich gegen seine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung geklagt. Das Landgericht Berlin hob die Entscheidung einer Richterin zur nachträglichen Sicherungsverwahrung auf und sprach dem Mann eine Entschädigung zu, sagte der Sprecher des Landgerichts, Tobias Kaehne. Er bestätigte damit Berichte der RBB-«Abendschau und der «Bild»-Zeitung.

Die Richter gaben der Beschwerde des 50-Jährigen statt, der nach Verbüßung seiner Haftstrafen auf Anordnung einer Richterin in Sicherungsverwahrung bleiben sollte. Der Straftäter war bereits seit Sommer 2011 auf freiem Fuß. Er hat früher einen Kollegen mit einer glühend heißen Schürstange durchbohrt und später seine Frau im Alkoholrausch erwürgt.

04.08.2013 Ta