Nein zum Schmuddel-Geld!

München (dapd). Bemalte, stark beschädigte oder mit einem privaten Stempel versehene Geldscheine sind zur Rückzahlung eines Darlehens nicht geeignet. Solche Scheine würden im alltäglichen Zahlungsverkehr oftmals nicht akzeptiert, erklärte das Amtsgericht München. Da dem Gläubiger nicht zugemutet werden könne, die Geldscheine zuerst bei der Bundesbank umtauschen zu müssen, seien sie ein ungeeignetes Mittel zur Begleichung einer Geldschuld.

30.03.2011 dv