Mönchengladbach (dpa). Der Haupttäter im Fall des sogenannten Satans-Mordes von Witten bleibt hinter Gittern. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht «unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit», wie ein Gerichtssprecher auf dpa-Anfrage sagte. Es gebe aber keinen Grund mehr, dass der 39-Jährige in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht bleibe. Er sei daher in den Strafvollzug zu bringen.
«Ich werde prüfen, ob gegen den Beschluss eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt», kündigte sein Anwalt Hans Reinhardt an. Der Mann hat gemeinsam mit seiner Partnerin 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, ihn mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt.
12.02.2105 Ta