Schiffssteuermann geblendet: Morgens Tat – abends Urteil

Rostock (dpa/mv). Ein 60-jähriger Mann, der in Warnemünde den Steuermann eines Fährschiffs mit einem Laserpointer geblendet hat, ist bereits wenige Stunden nach der Tat verurteilt worden. Das Amtsgericht Rostock verhängte in einem sogenannten beschleunigten Verfahren eine Freiheitsstrafe von vier Monaten wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr. Die Strafe wurde auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. 

Wie die Wasserschutzpolizei in Rostock bekanntgab, berichteten  Besatzungsmitglieder des Fährschiffs gestern Morgen, von einem grünen Licht aus einem Hotelfenster geblendet worden zu sein. Bei der Durchsuchung fanden Beamte den Laserpointer im Zimmer des 60-Jährigen.

Dank der schnellen Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Rostock und der Kriminalpolizei stand der Mann bereits am Nachmittag in einem beschleunigten Verfahren vor dem Strafrichter. Diese besondere Form des Strafverfahrens dient dazu, Sachverhalte mit einer einfachen Beweislage schnell und effektiv zu verhandeln.

29.10.2015 Ta