Schmerzensgeld – 24 Jahre nach dem Missbrauch

Oldenburg (dapd). Ein Polizist erhält 24 Jahre nach einem erlittenen sexuellen Missbrauch Schmerzensgeld. Der Anspruch war nicht verjährt, weil der Kläger den Missbrauch nachweislich verdrängt hatte und sich erst 2005 wieder daran erinnerte, wie das Oberlandesgericht Oldenburg am Dienstag mitteilte.

Das Gericht wies deshalb die Berufung des Beklagten zurück und bestätigte am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, wonach dem Opfer 7.500 Euro Schmerzensgeld zustehen. Der 35-jährige Polizist war als Elfjähriger von einem Nachbarn seiner Großeltern sexuell missbraucht worden.

12.07.2011 dv