Schüsse vor Gericht: Haftbefehl wegen Mordes

Frankfurt/Main (dpa). Die Bluttaten im Frankfurter Gerichtsviertel könnten ein Akt der Selbstjustiz gewesen sein. Er habe von der Justiz keine Gerechtigkeit erwartet, sagte der mutmaßliche Täter laut Staatsanwaltschaft nach der Attacke. Ein Richter erließ gestern Haftbefehl wegen zweifachen Mordes gegen den 47-Jährigen. Er soll am Freitagvormittag Selbstjustiz – Rache für seinen getöteten Bruder – geübt und somit aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben, erklärte eine Sprecherin der Anklagebehörde. Außerdem soll er die Tat heimtückisch begangen haben.

Der Mann hat im Frankfurter Gerichtsviertel auf einen 45-Jährigen und seinen 50 Jahre alten Begleiter geschossen. Der jüngere Mann brach am Eingang eines Gerichtsgebäudes zusammen, der ältere floh ins Innere. Der Angreifer durchbrach die Sicherheitsschleuse, schoss um sich und streckte auch den 50-Jährigen nieder. Dann stach er auf ihn ein. Wie gestern bekannt wurde, attackierte er auf dem Weg nach draußen auch den zuerst Getroffenen mit einem langen Messer. Danach flüchtete er und wurde nach wenigen Hundert Metern gefasst.

Schutzkonzept gegen Rachetaten
Die Tat geht den Ermittlern zufolge offenbar auf eine alte Fehde zurück. Der Angreifer ist der Bruder eines Autohändlers aus dem Hochtaunus, der 2007 im Streit um einen Parkplatz erstochen wurde. Beschuldigte waren damals die jetzigen Opfer. Sie mussten sich seit Mitwoch in einem Revisionsprozess erneut für die Tat verantworten. 2008 waren sie freigesprochen worden, weil das Gericht Notwehr nicht ausschließen konnte.

Dem Frankfurter Polizeivizepräsidenten Gerhard Bereswill zufolge spielte die Herkunft und die Kultur der afghanischen Männer bei der Tat eine Rolle. Um weitere Taten zu vermeiden, will die Polizei nun ein Schutzkonzept für die Familien von Tätern und Opfern erarbeiten, sagte er auf einer Pressekonferenz.

26.01.2014 Ta