Sicherheitsrisiko Chipkarte: Nach Ablauf Ausweiskarten zerstören!

Ob Geldkarte, BahnCard oder Ausweis – all diese Karten im Portemonnaie tragen meist ein Gültigkeitsdatum. Nach dessen Ende werden sie durch eine neue Plastikkarte ersetzt. Oft fällt dieses Datum auf das Jahresende. Doch die alte Karte sollte man nicht einfach in den Müll werfen. 

Symbolfoto

Um einem Missbrauch der auf und in einer Chip-Karte gespeicherten Daten vorzubeugen, sollten Karten mit Mikroprozessor oder Magnetstreifen zerschnitten werden, bevor man sie entsorgt. Einfach einmal in der Mitte durch reicht in der Regel aber nicht aus. Stattdessen sollten Chip und Magnetstreifen unbrauchbar gemacht werden, indem man diese längs durchschneidet. Auch auf der Karte angebrachte persönliche Daten wie Name oder Kundennummer sollten unkenntlich gemacht werden.

Chip-Karte = Elektromüll  
Ist die Karte auf diese Weise entwertet, gilt es, sie in den richtigen Abfall zu werfen. Was viele nicht wissen: In den gelben Wertstoffsack oder in den Hausmüll dürfen Karten mit Chip oder Magnetstreifen in keinem Fall geworfen werden. Das ist im Grunde sogar verboten. Denn Karten, die einen Mikrochip und/oder einen Magnetstreifen enthalten, sind gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Elektrogeräte.

Der richtige Weg ist daher, die unbrauchbar gemachten Chip-Karten in einer Sammelstelle oder –box für Elektrogeräte abzuliefern, damit diese fachgerecht entsorgt und recycelt werden können. Alternativ können – sofern möglich oder sogar verlangt – die Karten auch wieder an die ausgebende Organisation zurückgeschickt oder persönlich zurückgegeben werden.

(Quelle:  Verbraucherzentrale NRW)

Foto:  Michal Jarmoluk / Pixabay

27.12.23  wel