«Staatstrojaner» in der Warteschleife

Berlin (dpa). Das Bundeskriminalamt (BKA) unternimmt einen neuen Anlauf, mit «Staatstrojanern» auf Verbrecherjagd zu gegen. Die Software für die Onlinedurchsuchung sei seit 2011 nicht zum Einsatz gekommen, teilt das Bundesinnenministerium heute mit. Es habe seither keinen richterlichen Beschluss für eine entsprechende Untersuchung gegeben. Ein Programm sei aber «einsatzbereit», hieß es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Die Regierung gibt an, diese zweite selbst entwickelte Spähsoftware zur Überwachung laufender Kommunikation (Quellen-TKÜ) werde demnächst getestet. Diese Software sei mit Unterstützung der Firmen CSC-Deutschland und 4Soft entwickelt worden. Parallel dazu wird der mögliche Kauf einer Quellen-TKÜ-Software erwogen.

Bei der Onlinedurchsuchung werden Daten auf der Festplatte eines Verdächtigen abgeschöpft. Die sogenannte Quellen-TKÜ-Software dient der Überwachung laufender Gespräche und Chats. Das Bundesverfassungsgericht hat der Onlineüberwachung in einem Urteil von 2008 enge Grenzen gesetzt. So ist das Durchforsten aller Dateien auf einem Computer nur erlaubt, wenn etwa ein Mord, eine Entführung oder eine Geiselnahme drohen. Die Zusammenarbeit zwischen dem BKA und der deutschen Firma CSC ist umstritten, weil das Mutterunternehmen in den USA ein wichtiger Dienstleister des Geheimdienstes NSA ist.

Im Oktober 2011 stellte der Chaos Computer Club fest, dass der damalige «Staatstrojaner» sehr viel mehr ausspähen konnte, als rechtlich zulässig gewesen sei. Daraufhin beschloss die Bundesregierung, eine neue Version der Überwachungssoftware künftig unter der Regie des Innenministeriums zu programmieren.

15.08.2014 Ta