Streit um „Urlaub“ von der Haft

Dürfen Schwer-Knackis schon nach fünf Jahren eine Auszeit nehmen?

Potsdam/München (dapd/dv). Zehn Bundesländer wollen die  Haftregeln für Schwerverbrecher lockern. So soll  lebenslänglich verurteilten Straftätern bereits nach fünf  Jahren im Gefängnis ein Langzeitausgang von bis zu 21  Tagen gewährt werden. Straftäter dürfen nicht vollständig  von der Außenwelt isoliert werden“, sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) der „Bild“-Zeitung zur Begründung. Die Lockerung diene der besseren Eingliederung der Gefangenen.

Bislang galt ein Bundesgesetz, wonach Schwerverbrecher erst nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen dürfen. Seit der Föderalismusreform obliegt nun aber den Ländern die Zuständigkeit. Neben Brandenburg befürworten auch Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und alle anderen Ostländer eine Neuregelung.

Bayern schießt quer
Das bayerische Justizministerium lehnt die Forderung einiger Bundesländer nach einem verfrühten Hafturlaub für Schwerverbrecher nach fünf Jahren jedoch strikt ab. „Vor dem Hintergrund der Sicherheit der Bevölkerung erscheint uns das nicht vertretbar“, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in München.

Zudem diene der Hafturlaub der Entlassungsvorbereitung, was zehn Jahre vor der Freilassung eines Straftäters nicht in Betracht komme. Die Fluchtgefahr sei dann zu groß. In Bayern ist ein Langzeiturlaub erst nach zwölf Jahren möglich.

10.04.2012 dv