Tod im Gewahrsam: Verfahren eingestellt

Dortmund (dpa/lnw). Der Tod eines Randalierers, der nach seiner Festnahme vor knapp einem Jahr in Dortmund an den Folgen eines Zusammenbruchs starb, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. «Das Verfahren ist eingestellt worden, weil der hinreichende Tatverdacht einer Straftat nicht besteht», erklärte die Staatsanwaltschaft in Dortmund. 

Der 45-Jährige aus Gambia hatte bei einem Einsatz gegen Randalierer einen Schwächeanfall erlitten. Rettungssanitäter hätten vor Ort keine besondere Behandlung für notwendig angesehen, hieß es. Wenig später kollabierte der Mann im Gewahrsam. Trotz Notarzteinsatzes starb der 45-Jährige wenig später im Krankenhaus. 

Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Rettungssanitäter das hätten verhindern können, erklärte die Staatsanwaltschaft.

28.04.2013 Ta